Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Begriffe
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die folgenden großgeschriebenen Begriffe wie folgt zu verstehen:
AGB: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Produkt: ein vom Kunden beim Auftragnehmer bestelltes Produkt (z.B. Kleidung), dessen Herstellung und Lieferung der Auftragnehmer gemäß den Bestimmungen dieser AGB und des Angebots durchführt
Auftragnehmer: Ink Unit Korlátolt Felelősségű Társaság (GmbH), die das Produkt wie im Angebot dargelegt herstellen und liefern wird
Kunde: die Person, die die Herstellung und Lieferung des Produkts beim Auftragnehmer bestellt
Angebot: das vom Auftragnehmer auf Basis der Bestellung oder Anfrage des Kunden erstellte Angebot, das bei Annahme dazu führt, dass der Auftragnehmer das Produkt herstellt und liefert
Parteien: der Auftragnehmer und der Kunde gemeinsam
Vertrag: der Vertrag zwischen den Parteien, gemäß dem der Auftragnehmer die Herstellung und Lieferung des Produkts für den Kunden unter den Bedingungen des Angebots durchführt und der auch durch diese AGB geregelt wird.
2. Geltungsbereich der AGB
Diese AGB enthalten bestimmte Bestimmungen, die die Tätigkeiten des Auftragnehmers bezüglich seiner Leistung für den Kunden regeln. (2.1.)
Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien wird auch durch das Angebot geregelt, das die genauen Produktions- und Lieferpflichten des Auftragnehmers, die zu produzierenden Mengen, die Leistungsfristen und die an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung enthält. (2.2.)
Alle Angelegenheiten, die nicht oder nicht anderweitig durch das Angebot abgedeckt sind, werden durch diese AGB geregelt. Wenn eine Angelegenheit in den AGB und dem Angebot unterschiedlich geregelt ist, haben die Bestimmungen des Angebots in Bezug auf diese Angelegenheit Vorrang. (2.3.)
3. Daten des Auftragnehmers
Ink Unit Korlátolt Felelősségű Társaság
Sitz: 2142 Nagytarcsa, Ady Endre utca 25.
Handelsregisternummer: 13-09-210980
Steuernummer: 26561543-2-13
e-mail: info@wearetherealpimp.com
Telefonnummer: +36-70-604-1415
Web: https://wearetherealpimp.com/
4. Der Bestell- und Vertragsprozess
Auf Grundlage der Anfrage des Kunden sendet der Auftragnehmer dem Kunden ein Angebot, in dem sich der Auftragnehmer verpflichtet, das Produkt gemäß den Bestimmungen des Angebots an den Kunden zu liefern. Das Angebot enthält insbesondere folgende Informationen: (4.1.)
- das Design des Produkts (Gestaltung, Farbe, Größe, Material),
- die zu produzierende Menge,
- die Spezifikationen der anzuwendenden Druck- oder anderen Kennzeichnungstechnik oder Stickerei (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Menge, Position, Größe, Farbe),
- die Zahlungsweise und die Details des zu zahlenden Preises oder Gesamtbetrags,
- die Lieferzeit und der Lieferort,
- die Mindestmenge der herzustellenden Produkte,
- das Gültigkeitsdatum des Angebots,
- die Kontaktdaten der bestellenden Person,
- die Methode und erwartete Zeit der Auftragsausführung, falls abweichend von der üblichen Praxis des Auftragnehmers.
Der Kunde kann das vom Auftragnehmer gesendete Angebot annehmen oder mit dem Auftragnehmer über dessen Inhalt und Bedingungen verhandeln. (4.2.)
Das Angebot kann nur angenommen werden, indem der Kunde eine Annahme mit den wesentlichen Daten des Angebots per E-Mail an den Auftragnehmer sendet, die auch vom Auftragnehmer empfangen wird. Die Annahme gilt als erfolgt, wenn die schriftliche Erklärung beim Auftragnehmer eingeht. Dies gilt auch, wenn eine automatische Empfangsbestätigung vom Postfach des Auftragnehmers empfangen wird. (4.3.)
Die Annahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde gemäß dem Angebot eine Anzahlung oder Teilzahlung für das Produkt durch Banküberweisung an den Auftragnehmer leistet. (4.4.)
Gemäß den obigen Ausführungen kommt der Vertrag zwischen den Parteien entweder zu dem Zeitpunkt zustande, zu dem die Annahme des Kunden beim Auftragnehmer eingeht, oder wenn die Banküberweisung beim Auftragnehmer eingeht. (4.5.)
Der Auftragnehmer kann das dem Kunden unterbreitete Angebot jederzeit vor dessen Annahme durch den Kunden ändern. (4.6.)
Nach Vertragsabschluss kann der Kunde Änderungen am Inhalt des Angebots oder am Produkt verlangen, insbesondere bezüglich Design, Farbe, Material, Größe und Menge. In diesem Fall erstellt der Auftragnehmer ein neues Angebot für den Kunden, das auch die bereits unter dem ursprünglichen Vertrag ausgeführten Arbeiten und deren Vergütung umfassen kann. Dies berührt nicht die Bestimmungen von Klausel 6, wonach der Auftragnehmer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen kann, wobei diese Klausel entsprechend anzuwenden ist. (4.7.)
Wenn die Parteien die Herstellung eines Musterprodukts vereinbart haben oder das Angebot dies vorsieht, stellt der Auftragnehmer das Musterprodukt bis zu dem im Angebot festgelegten Termin her, welches der Kunde entweder annimmt oder mit Anmerkungen an den Auftragnehmer zurücksendet. Falls der Kunde Änderungen am Musterprodukt wünscht, sendet er das Musterprodukt mit seinen Anmerkungen an den Auftragnehmer zurück. Ein neues Muster wird vom Auftragnehmer nur einmal auf eigene Kosten erstellt; wiederholte Änderungen am Muster können vom Auftragnehmer gegen Aufpreis auf Grundlage eines geänderten Angebots vorgenommen werden. (4.8.)
Nach Annahme des Musters durch den Kunden (falls ein Muster herzustellen ist) beginnt der Auftragnehmer mit der Produktion des Produkts, sofern die in Klausel 5 dieser AGB genannten Bedingungen erfüllt sind. (4.9.)
Falls kein Muster herzustellen ist, beginnt der Auftragnehmer unmittelbar nach Vertragsabschluss mit der Produktion des Produkts, sofern die in Klausel 5 dieser AGB genannten Bedingungen erfüllt sind. (4.10.)
Nach der Herstellung der Produkte sendet der Auftragnehmer eine Rechnung und die Packliste der hergestellten Produkte an den Kunden und beginnt gemäß dem Angebot mit dem Lieferprozess. (4.11.)
5. Vergütung des Auftragnehmers
Die Vergütung des Auftragnehmers ist der im Angebot angegebene Preis oder Betrag. (5.1.)
Der Kunde ist verpflichtet, die Vergütung des Auftragnehmers im Voraus oder teilweise im Voraus zu zahlen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, zahlt der Kunde 50% der Vergütung des Auftragnehmers im Voraus und die restlichen 50% bei Lieferung des Produkts. (5.2.)
Die folgenden zusätzlichen Kosten können gemäß dem Angebot ebenfalls in der Vergütung des Auftragnehmers enthalten sein: (5.3.)
- Post- oder Kuriergebühren, die im Zusammenhang mit der Lieferung des Produkts entstehen;
- Kosten, die dem Auftragnehmer bei der Korrektur von Fehlern in den vom Kunden bereitgestellten Daten entstehen.
Der Kunde zahlt den Betrag der Vergütung des Auftragnehmers per Banküberweisung auf die vom Auftragnehmer angegebene Bankkontonummer. Die Zahlung gilt als abgeschlossen, wenn der Betrag dem Bankkonto des Auftragnehmers gutgeschrieben wird. (5.4.)
Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung des Auftragnehmers durch den Kunden ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, mit der Herstellung des Produkts zu beginnen oder fortzufahren oder die hergestellten Produkte an den Kunden zu liefern. (5.5.)
Wenn der Kunde bereits eine Zahlung geleistet hat, aber vom Vertrag zurücktreten oder ihn aus einem anderen Grund als den in diesen AGB für die Haftung des Auftragnehmers vorgesehenen Gründen kündigen möchte, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den bereits gezahlten Betrag zu erstatten, sondern stellt dem Kunden die bis zum Eingang der Rücktritts- oder Kündigungserklärung hergestellten Produkte zur Verfügung. Falls der bereits gezahlte Betrag den Wert der dem Kunden zum Zeitpunkt des Eingangs der Rücktritts- oder Kündigungserklärung zur Verfügung stehenden Produkte übersteigt, erstattet der Auftragnehmer den Überschuss, hat aber in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz gemäß den Bestimmungen von Klausel 9 dieser AGB. (5.6.)
Wenn der Auftragnehmer dem Kunden eine Zahlungsfrist gesetzt hat, die der Kunde nicht einhält, kann der Auftragnehmer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall gilt Klausel 5.6. dieser AGB entsprechend. (5.7.)
Der Auftragnehmer sendet dem Kunden nach Eingang der Zahlung eine Rechnung in elektronischer oder Papierform. (5.8.)
Der Auftragnehmer weist den Kunden hiermit ausdrücklich darauf hin, dass er grundsätzlich eine Vorauszahlung für die vom Kunden bestellten Produkte verlangen wird. (5.9.)
6. Bestimmungen zur Herstellung
Der Auftragnehmer führt seine Herstellungspflichten auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten oder vom Auftragnehmer erstellten und vom Kunden genehmigten Designs oder Muster aus. (6.1.)
Der Kunde ist nicht berechtigt, das von ihm bereitgestellte oder genehmigte Design oder Muster oder andere im Angebot festgelegte Bedingungen (z.B. technologische Anforderungen, Stückzahl) einseitig zu ändern. Wenn der Kunde beabsichtigt, das Design, die Muster oder andere Bedingungen des Angebots zu ändern, muss der Kunde den Auftragnehmer über seinen Änderungswunsch informieren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, selbstständig zu entscheiden, ob er die Aufgabe zusätzlich zu den Änderungen auf Grundlage des Änderungsantrags ausführt. Wenn der Auftragnehmer die Aufgabe zusätzlich zu den Änderungen übernimmt, ist er berechtigt, vom Kunden seine im Zusammenhang mit den Änderungen entstandenen Kosten, Ausgaben und Schäden zu verlangen. Wenn der Auftragnehmer aus irgendeinem Grund die Aufgabe unter den auf den Änderungsanträgen basierenden Bedingungen nicht übernimmt, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall zahlt der Kunde dem Auftragnehmer die Vergütung für seine ausgeführten Arbeiten und die bis zum Kündigungsdatum entstandenen Kosten und Ausgaben. (6.2.)
Wenn die Muster oder Designs vom Kunden bereitgestellt werden, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Muster oder Designs des Produkts fehlerfrei und machbar sind. Der Auftragnehmer ist nicht dafür verantwortlich, ob das gemäß den vom Kunden bereitgestellten Mustern oder Designs hergestellte Produkt tatsächlich für den vom Kunden beabsichtigten Zweck verwendbar ist oder ob es den vorherigen Erwartungen des Kunden entspricht. (6.3.)
Der Auftragnehmer stellt das Produkt gemäß den im Angebot festgelegten Qualitätsanforderungen her. Wenn im Angebot keine spezifischen Qualitätsanforderungen festgelegt sind, führt der Auftragnehmer seine Tätigkeiten gemäß den auf dem Markt als allgemein geltenden Qualitätsanforderungen, den relevanten fachlichen Spezifikationen und allgemein akzeptierten Marktstandards aus. (6.4.)
Der Kunde ist verpflichtet, eine vorzeitige Leistung des Auftragnehmers im Vergleich zu der im Angebot festgelegten Leistungsfrist zu akzeptieren. (6.5.)
Wenn der Kunde unangemessene oder unprofessionelle Anweisungen gibt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Kunden zu benachrichtigen. Wenn der Kunde trotz der Benachrichtigung an seinen Anweisungen festhält, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten oder die Aufgabe gemäß den Anweisungen des Kunden auf dessen Risiko ausführen. Der Auftragnehmer verweigert die Ausführung der Anweisung, wenn deren Ausführung zu einem Verstoß gegen das Gesetz oder eine behördliche Entscheidung führen oder Personen oder Vermögenswerte anderer gefährden könnte. (6.6.)
7. Lieferung
Sofern im Angebot nicht anders bestimmt, liefert der Auftragnehmer das hergestellte Produkt an die im Angebot angegebene Lieferadresse. (7.1.)
Der Auftragnehmer liefert das Produkt innerhalb der im Angebot festgelegten Lieferfrist an den Kunden, wobei der Auftragnehmer zu einer vorzeitigen Leistung berechtigt ist. (7.2.)
Der Kunde zahlt eine Liefergebühr für die Lieferung, deren Höhe im Angebot festgelegt ist und deren Zahlung durch die Bestimmungen von Klausel Nr. 5 sinngemäß geregelt wird. (7.3.)
Der Kunde darf die im Angebot festgelegten Lieferbedingungen nicht einseitig ändern; eine solche Änderung kann nur durch gegenseitige Vereinbarung der Parteien erfolgen. Wenn die Parteien die Lieferbedingungen auf Initiative des Kunden in gegenseitigem Einvernehmen ändern, zahlt der Kunde dem Auftragnehmer die zusätzlichen Kosten und Ausgaben, die aus der Änderung der Lieferbedingungen entstehen. (7.4.)
Der Kunde ist verpflichtet, das Produkt zum angegebenen Lieferzeitpunkt und -ort zu übernehmen. Wenn der Kunde einen Dritten zur Übernahme des Produkts bestimmt oder ermächtigt, stellt der Kunde sicher, dass der Dritte das Produkt zum angegebenen Lieferzeitpunkt und -ort übernimmt. (7.5.)
Das Risiko einer Beschädigung trägt der Kunde ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Produkts durch den Kunden oder einen vom Kunden bestimmten oder ermächtigten Dritten. (7.6.)
Wenn das Produkt aus Sicht des Kunden mangelhaft oder unvollständig ist, muss der Kunde die vom Auftragnehmer benannte Kontaktperson innerhalb von 3 Tagen per E-Mail benachrichtigen. In diesem Fall verfahren die Parteien gemäß Klausel 8.2. (7.7.)
Wenn eine Lieferung möglicherweise mangelhafte oder unvollständige Produktartikel enthält, ist der Kunde nicht berechtigt, die Übernahme der gesamten Lieferung zu verweigern. Der Kunde ist verpflichtet, die mängelfreien Produkte in der Lieferung zu übernehmen. (7.8.)
Wenn der Kunde den Auftragnehmer bei der Übernahme des Produkts nicht über einen Mangel oder eine Unvollständigkeit informiert, ist der Auftragnehmer nur dann für den Mangel oder die Unvollständigkeit des Produkts verantwortlich, wenn (7.9.)
- der Mangel oder die Unvollständigkeit zum Zeitpunkt der Übernahme bereits vorhanden war und
- der Mangel oder die Unvollständigkeit zum Zeitpunkt der Übernahme nicht erkennbar war.
Wenn der Kunde (oder eine vom Kunden bestimmte oder ermächtigte Person) die Übernahme des Produkts unberechtigt verweigert oder das Produkt aus irgendeinem Grund nicht zum Zeitpunkt und am Ort der Lieferung übernimmt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dem Auftragnehmer alle Kosten, Ausgaben und Schäden zu zahlen, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Transport und der Lagerung des Produkts entstehen, zusätzlich zur Vergütung des Auftragnehmers. (7.10.)
8. Gewährleistung
Gewährleistungsbedingungen (8.1.)
Die Pflichten des Kunden sind die Auswahl der genauen Art und Qualität des für das Produkt verwendeten Grundmaterials und der Farbe des Produkts. Der Kunde erkennt an, dass das Aussehen (einschließlich der Farbe) des Grundmaterials in einem Foto, visuellen Design, einer Online-Oberfläche oder anderen elektronischen Datenbank nicht vollständig die tatsächliche (echte) Qualität, Eigenschaften und das Aussehen des Grundmaterials widerspiegelt. Darüber hinaus kann das tatsächliche Aussehen des Textes, Logos und anderer Kunstwerke, die auf dem Produkt platziert werden sollen, vom im visuellen Design dargestellten Aussehen abweichen. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass es nicht als Mangel am Produkt gilt, wenn der Auftragnehmer das vom Kunden gewählte Grundmaterial und die Farbe verwendet oder das Produkt gemäß dem visuellen Design hergestellt hat, aber die tatsächliche Qualität, Eigenschaften oder das Aussehen des Produkts nicht den vorherigen Erwartungen des Kunden entspricht. (8.1.1.)
Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass es nicht als mangelhafte Leistung des Auftragnehmers gilt, wenn die Größe von bis zu 10% der Produkte in der Lieferung gemäß der Bestellung von der im Angebot festgelegten Größe abweicht. In diesem Fall darf der Kunde sich nicht auf eine mangelhafte Leistung des Auftragnehmers berufen und keine Gewährleistungsrechte geltend machen. (8.1.2.)
Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass:
- – das Produkt nur auf links gedreht bei maximal 30°C gewaschen werden darf,
- – das Produkt nur mit ähnlich farbigen Stoffen gewaschen werden darf,
- – das Produkt nicht mit Bleichmittel gereinigt werden kann,
- – das Produkt nicht im Trockner getrocknet werden darf,
- – der Aufdruck auf dem Produkt nicht gebügelt werden kann.
Schäden oder Mängel, die aus einem Verstoß gegen die oben genannten Bestimmungen resultieren, stellen keine mangelhafte Leistung des Auftragnehmers dar. (8.1.3.)
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen (8.2.)
Wenn der Kunde der Ansicht ist, dass das Produkt mangelhaft oder unvollständig ist und der Auftragnehmer dafür verantwortlich ist, ist der Kunde verpflichtet, den Auftragnehmer innerhalb von 3 Tagen per E-Mail zu benachrichtigen. Der Kunde muss seine Benachrichtigung über die mangelhafte oder unvollständige Leistung so senden, dass der Auftragnehmer den gemeldeten Fehler untersuchen und die Ursache des Fehlers bestimmen kann. Dazu muss der Kunde den Mangel oder die Unvollständigkeit in der Benachrichtigung ausreichend detailliert beschreiben und, falls gerechtfertigt oder zweckmäßig, ein Foto oder Video des Mangels oder der Unvollständigkeit beifügen. (8.2.1.)
Der Auftragnehmer untersucht die Beschwerde des Kunden so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach der Benachrichtigung, und informiert den Kunden über seinen Standpunkt zur mangelhaften Leistung. Wenn der Auftragnehmer anerkennt, dass seine Leistung mangelhaft oder unvollständig war, benachrichtigt er gleichzeitig sofort den Kunden über das Datum, innerhalb von maximal 30 Tagen, bis zu dem der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nachkommen wird, das mangelhafte Produkt zu ersetzen oder zu reparieren oder die Unvollständigkeit zu beheben. (8.2.2.)
Gewährleistung des Kunden (8.3.)
Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Texte, Designs, Logos, Bilder und andere visuelle Materialien zur Verfügung zu stellen, die auf den Produkten platziert werden sollen. (8.3.1.)
Der Kunde garantiert, dass die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten grafischen Materialien, Texte, Designs, Logos, Bilder oder Fotos nicht die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen oder dass Dritte keine anderen Rechte haben, die deren Nutzung ausschließen oder einschränken, insbesondere dass sie nicht durch Urheberrechte oder Markenzeichen eines Dritten geschützt sind, oder dass der Kunde die erforderliche Genehmigung und Zustimmung für deren Nutzung vom rechtmäßigen Eigentümer eingeholt hat. Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer bezüglich aller Ansprüche, Forderungen, Strafen oder anderen Gebühren, Kosten und Schäden zu entschädigen, die von Dritten oder Behörden gegen den Auftragnehmer als Hersteller des Produkts wegen Verletzung von Rechten gemäß dieser Klausel erhoben werden. (8.3.2.)
9. Bestimmungen für Verbraucher
Wenn der Kunde als Verbraucher gemäß § 8:1 Absatz (1) Punkt 3 des Gesetzes V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch qualifiziert ist, gelten die Bestimmungen von Klausel 9 auch für den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag, und die anderen Bestimmungen der AGB gelten für den Kunden mit den in Klausel 9 festgelegten Abweichungen. (9.1.)
Ein mit einer als Verbraucher qualifizierten Person abgeschlossener Vertrag gilt als Fernabsatzvertrag. (9.2.)
Der Auftragnehmer informiert hiermit den als Verbraucher qualifizierten Kunden, dass gemäß § 29 Absatz (1) c) der Regierungsverordnung Nr. 45/2014. (II. 26.) über die detaillierten Regelungen für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen, der als Verbraucher qualifizierte Kunde nicht zum Widerrufsrecht ohne Grund innerhalb von 14 Tagen berechtigt ist, da das Produkt kein vorgefertigtes Produkt ist, sondern basierend auf den Anweisungen oder der ausdrücklichen Anfrage des als Verbraucher qualifizierten Kunden hergestellt wurde oder eindeutig für den als Verbraucher qualifizierten Kunden personalisiert wurde. (9.3.)
Der als Verbraucher qualifizierte Kunde erkennt an, dass die Annahme des Angebots eine Zahlungsverpflichtung für ihn schafft. (9.4.)
Beschwerdebearbeitung (9.5.)
Wenn eine Beschwerde des als Verbraucher qualifizierten Kunden bezüglich der Tätigkeiten des Auftragnehmers entstanden ist, kann der Kunde die Beschwerde an den Auftragnehmer unter den in Klausel 3 angegebenen Kontaktdaten einreichen. (9.5.1.)
Der Auftragnehmer untersucht die mündliche Beschwerde sofort und behebt sie, wenn möglich. Wenn der als Verbraucher qualifizierte Kunde mit der Bearbeitung der Beschwerde nicht einverstanden ist oder wenn es nicht möglich ist, die Beschwerde sofort zu untersuchen, nimmt der Auftragnehmer sofort ein Protokoll der Beschwerde mit seinem Standpunkt auf und sendet dem als Verbraucher qualifizierten Kunden spätestens zum Zeitpunkt seiner inhaltlichen Antwort eine Kopie des Protokolls. Das Beschwerdeprotokoll enthält Folgendes:
- – Name und Adresse des als Verbraucher qualifizierten Kunden,
- – der Ort, die Zeit und die Art der Einreichung der Beschwerde,
- – eine detaillierte Beschreibung der Beschwerde, eine Liste der vom als Verbraucher qualifizierten Kunden bereitgestellten Papiere, Dokumente und anderen Beweise,
- – eine Erklärung des Auftragnehmers zu seinem Standpunkt bezüglich der Beschwerde des als Verbraucher qualifizierten Kunden, wenn eine sofortige Untersuchung der Beschwerde möglich ist,
- – die Unterschrift der Person, die das Protokoll aufgenommen hat,
- – der Ort und die Zeit, wann das Protokoll erstellt wurde,
- – bei einer mündlichen Beschwerde per Telefon die eindeutige Identifikationsnummer der Beschwerde. (9.5.2.)
Der Auftragnehmer weist jeder telefonisch eingereichten mündlichen Beschwerde eine eindeutige Identifikationsnummer zu. (9.5.3.)
Der Auftragnehmer antwortet auf die schriftliche Beschwerde innerhalb von 30 Tagen nach Eingang und sorgt für deren Mitteilung. Der Auftragnehmer muss seinen Standpunkt im Falle der Ablehnung der Beschwerde begründen. Wenn die Beschwerde per Post eingegangen ist, teilt der Auftragnehmer seinen Standpunkt per Post mit; wenn die Beschwerde per E-Mail eingegangen ist, teilt der Auftragnehmer seinen Standpunkt per E-Mail mit. (9.5.4.)
Der Auftragnehmer kann die Untersuchung einer wiederholten Beschwerde mit demselben Inhalt wie die vorherige, inhaltlich beantwortete Beschwerde, die vom selben als Verbraucher qualifizierten Kunden eingereicht wurde, aber keine neuen Informationen enthält, sowie eine Beschwerde einer nicht identifizierten Person ignorieren. (9.5.5.)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Beschwerdeprotokoll und eine Kopie der Antwort 3 Jahre lang aufzubewahren. (9.5.6.)
Wenn der Auftragnehmer die Beschwerde ablehnt, informiert der Auftragnehmer den als Verbraucher qualifizierten Kunden in seiner Antwort über die Behörde oder Schlichtungsstelle, bei der die Beschwerde je nach ihrer Art eingereicht werden kann. Die Information muss auch den Sitz, die Telefon- und Internetkontaktdaten sowie die Postanschrift der zuständigen Behörde oder Schlichtungsstelle des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes des Verbrauchers enthalten. Die Information muss auch angeben, ob der Auftragnehmer eine allgemeine Unterwerfungserklärung gegenüber der Schlichtungsstelle abgegeben hat. (9.5.7.)
Die Kontaktdaten der zuständigen territorialen Schlichtungsstellen finden sich in Anhang Nr. 1 der AGB. (9.5.8.)
Der als Verbraucher qualifizierte Kunde hat auch die Möglichkeit, die von der Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform zu nutzen, die unter folgendem Link verfügbar ist (9.5.9.):
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
Der als Verbraucher qualifizierte Kunde ist auch berechtigt, ein Verbraucherschutzverfahren bei der Verbraucherschutzbehörde einzuleiten, wenn nach Ansicht des Kunden der Auftragnehmer seine Verpflichtungen in Bezug auf den Verbraucherschutz verletzt hat. Die Kontaktdaten der als Verbraucherschutzbehörden fungierenden Regierungsämter sind über den folgenden Link zu finden (9.5.10.):
https://fogyasztovedelem.kormany.hu/#/fogyasztovedelmi_hatosag
Darüber hinaus kann der als Verbraucher qualifizierte Kunde seine aus dem Vertrag entstehenden Ansprüche auch durch Klage vor einem Gericht gemäß den Bestimmungen des Gesetzes CXXX von 2016 über die Zivilprozessordnung geltend machen. (9.5.11.)
Der Auftragnehmer unterliegt Erfüllungsgarantie- und Produktgarantieverpflichtungen in Bezug auf das Produkt, über die der Auftragnehmer den als Verbraucher qualifizierten Kunden gemäß Anhang Nr. 2 der AGB informiert. (9.6.)
10. Dauer und Beendigung
Der Vertrag zwischen den Parteien tritt am Tag der Annahme des Angebots in Kraft. (10.1.)
In Anbetracht der Tatsache, dass die Pflichten aus dem Vertrag innerhalb der im Angebot bestimmten Frist erfüllt werden müssen, endet der Vertrag ohne weitere Rechtserklärung, wenn beide Parteien ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt haben. (10.2.)
In Anbetracht der Tatsache, dass der Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen ist, ist keine Partei berechtigt, den Vertrag ohne Grund zu kündigen ("ordentliche Kündigung"). (10.3.)
Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag im Falle einer schwerwiegenden Vertragsverletzung durch die andere Partei sofort schriftlich zu kündigen (Kündigung mit sofortiger Wirkung). Vor einer Kündigung mit sofortiger Wirkung ist der vertragsbrüchigen Partei eine schriftliche Frist von mindestens 8 Tagen zu setzen, um die Vertragsverletzung zu beenden, zu beheben oder deren Ursache zu beseitigen, sofern dies angesichts der Art der schwerwiegenden Vertragsverletzung möglich ist. Die Kündigung mit sofortiger Wirkung kann erst ab dem Tag nach Ablauf der Mindestfrist von 8 Tagen ohne Ergebnis erfolgen. Die Partei muss die Kündigung mit sofortiger Wirkung schriftlich begründen. Der einzige Kündigungsgrund ist, dass die Partei die in der Vorankündigung mitgeteilte Ursache der schwerwiegenden Vertragsverletzung innerhalb der 8-tägigen Frist nicht beendet, behoben oder beseitigt hat. Wenn die schwerwiegende Vertragsverletzung aufgrund ihrer Art nicht beendet oder behoben werden kann oder ihre Ursache nicht beseitigt werden kann, kann der Vertrag ohne Vorankündigung durch schriftliche, begründete Mitteilung mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. (10.4.)
Eine schwerwiegende Verletzung einer wesentlichen Verpflichtung aus dem Vertrag oder eine schwerwiegende Verletzung einer für die Zusammenarbeit der Parteien relevanten Gesetzesbestimmung gilt als schwerwiegende Vertragsverletzung. Eine schwerwiegende Vertragsverletzung liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich, vor, wenn (10.5.):
- – der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag mehr als 15 Tage in Verzug ist,
- – der Kunde die Produkte nicht zum angegebenen Lieferzeitpunkt und an der angegebenen Lieferadresse übernimmt,
- – der Kunde die Übernahme des mängelfreien Produkts verweigert.
11. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle Daten und Informationen, die sie im Rahmen des Vertrags voneinander erfahren, als Geschäftsgeheimnisse gemäß Gesetz LIV von 2018 über Geschäftsgeheimnisse und übermitteln sie nicht an Dritte, verwerten sie nicht oder machen sie anderweitig nicht öffentlich. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt nach Beendigung des Vertrags auf unbestimmte Zeit bestehen. (11.1.)
Die Partei, die das Geschäftsgeheimnis erfahren hat, verpflichtet sich, ab dem Datum der Mitteilung des Geschäftsgeheimnisses an die Partei die folgenden Bedingungen einzuhalten:
- das Geschäftsgeheimnis der berechtigten Person nicht für andere Zwecke als die im Vertrag bestimmten zu verwenden;
- das Geschäftsgeheimnis der berechtigten Person nur mit Personen innerhalb ihrer eigenen Organisation zu teilen, die dieses Geschäftsgeheimnis kennen müssen, um ihre Aufgaben im Zusammenhang mit dem oben genannten Zweck zu erfüllen, und die derselben Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen wie die Person, die das Geschäftsgeheimnis erfahren hat,
- die Geschäftsgeheimnisse der berechtigten Person vertraulich zu behandeln, sie auf dieselbe Weise und mit derselben Sorgfalt zu behandeln, wie sie ihre eigenen vertraulichen Informationen behandeln würde, aber mindestens mit angemessener Sorgfalt;
- die Geschäftsgeheimnisse der berechtigten Person ohne vorherige schriftliche Zustimmung der berechtigten Person nicht öffentlich zu machen, mitzuteilen oder an Dritte weiterzugeben; und
- die Person, die das Geschäftsgeheimnis erfahren hat, ist für jeden Verstoß gegen die Vertraulichkeit verantwortlich, der von einer Person begangen wird, die sie zur Erfüllung engagiert hat. (11.2.)
Vertraulichkeitsverpflichtungen dürfen von der Partei, die das Geschäftsgeheimnis erfahren hat, in keiner Form einseitig aufgehoben, widerrufen oder außer Kraft gesetzt werden. (11.3.)
12. Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Auftragnehmer verarbeitet auch personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags. (12.1.)
Der Auftragnehmer informiert die betroffenen Personen über die vom Auftragnehmer durchgeführte Datenverarbeitung sowie über die mit der Datenverarbeitung zusammenhängenden Informationen, die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen in einer separaten Datenschutzerklärung. (12.2.)
Der Auftragnehmer veröffentlicht die Datenschutzerklärung auf seiner Website. (12.3.)
13. Bereitstellung und Änderung der AGB
Das vom Auftragnehmer gesendete Angebot enthält einen direkten Link zu den jeweils gültigen AGB. Die AGB sind auch für jedermann auf der Website des Auftragnehmers verfügbar. (13.1.)
Der Kunde soll die AGB überprüfen und deren Bestimmungen interpretieren, bevor er das Angebot annimmt. Durch die Annahme des Angebots erklärt der Kunde, den Inhalt der AGB zur Kenntnis genommen und interpretiert zu haben, und akzeptiert deren Bestimmungen. (13.2.)
Der Auftragnehmer kann die AGB einseitig ändern. Die Änderung der AGB betrifft keinen bereits abgeschlossenen Vertrag; der Vertrag unterliegt immer den AGB, die zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots in Kraft waren. (13.3.)
14. Schlussbestimmungen
Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass der Kunde durch den Abschluss des Vertrags seine Zustimmung dazu gibt, dass der Auftragnehmer den Namen des Kunden und des Produkts (einschließlich des auf dem Produkt verwendeten Logos, der Aufschrift, des Designs, des Musters und der Illustration) auf seiner Website, in sozialen Medien und in der Werbung verwendet und als Referenzen darauf verweist. (14.1.)
Durch die Annahme der AGB erklärt die im Namen des Kunden handelnde Person, dass sie berechtigt ist, im Namen und im Auftrag des Kunden zu handeln und Verpflichtungen einzugehen, und auch berechtigt ist, das Angebot anzunehmen und den Vertrag im Namen und im Auftrag des Kunden abzuschließen. Durch die Annahme der AGB erklärt die im Namen des Kunden handelnde Person ferner, dass die von dieser Person für den Vertragsabschluss bereitgestellten Daten (einschließlich der EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) tatsächlich die Daten des Kunden sind und dass die Daten korrekt und vollständig sind. Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Schäden und Kosten, die aus der Unrichtigkeit oder Ungenauigkeit der vom Kunden (oder einer in seinem Namen handelnden Person) bereitgestellten Daten entstehen. (14.2.)
Der Vertrag stellt keinen schriftlichen Vertrag dar, er wird vom Auftragnehmer nicht aufgezeichnet und ist nachträglich nicht zugänglich. Die Daten des Vertrags (und des Angebots) können bis zur Annahme des Angebots durch Senden einer elektronischen Nachricht an den Auftragnehmer geändert werden. Die Vertragssprache ist Englisch/Ungarisch, und die Kommunikation zwischen den Parteien während der Erfüllung des Vertrags erfolgt auf Englisch/Ungarisch. (14.3.)
Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien und der Vertrag unterliegen der ungarischen Gesetzgebung. (14.4.)
Im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Änderung, der Erfüllung und der Beendigung des Vertrags sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Vertrag gelten auch Mitteilungen per einfacher E-Mail als schriftlich. (14.5.)
Bei der Anwendung des Vertrags gilt als schriftlich mitgeteilt (14.6.):
- – ein per Einschreiben mit Rückschein an den eingetragenen Sitz der Partei gesendeter Brief am Tag des Zustellungsversuchs, wenn der Empfänger die Annahme verweigert oder der Brief von der Post mit dem Vermerk "Annahme verweigert", "verzogen" oder "Empfänger unbekannt" zurückgeschickt wird,
- – ein per Einschreiben mit Rückschein an den eingetragenen Sitz der Partei gesendeter Brief am Tag des zweiten Zustellungsversuchs, wenn der Brief von der Post mit dem Vermerk "nicht abgeholt" zurückgeschickt wurde,
- – auf elektronischem Wege versandte Nachrichten am ersten Werktag nach dem Datum des Eingangs beim E-Mail-Konto des Empfängers.